Barrierefreies Webdesign - was ist das?

Oft wird bei der Gestaltung von Websites nicht berücksichtigt, dass es viele Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen oder Behinderungen gibt. Es gibt bestimmte Techniken, die so genannte "Barrieren" zwischen  den Nutzerinnen und Nutzern und ihrem Zugang zum Internet aufbauen.

Einige Barrieren wie fehlende Farbkontraste, unstrukturierte Inhalte, unverständliche Sprache, fehlende Beschreibung multimedialer Inhalte wie zum Beispiel Alternativtexte für Bilder seien kurz erwähnt.

Barrieren ergeben sich vor allem dann, wenn ein Mensch schlecht oder gar nicht sehen kann, er in seiner Bewegung eingeschränkt ist und deshalb die Maus nicht betätigen kann oder wenn er schlecht oder gar nicht hört. Weitere Barrieren sind zum Beispiel kognitive Beeinträchtigungen wie Konzentrationsschwäche.

Vor allem Sehbehinderte und Blinde, die mit dem Computer ins Internet wollen, stehen vor großen Barrieren. Sie benutzen spezielle Hilfsprogramme, so genannte Screenreader.

Die Übersetzung des Bildschirminhalts durch den Screenreader erfolgt entweder über eine Soundkarte oder in Blindenschrift über die Braille-Zeile. Das ist ein spezielles Ausgabegerät, das Teile des Bildschirminhaltes in Blindenschrift auf einem taktilen Display wiedergibt und meist mit einer Tastatur als Ein- und Ausgabegerät kombiniert wird.

Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen wird der Zugang zum Netz erschwert, sondern jeder, der keinen Standard-Computer mit Standard-Eingabe- und Ausgabegeräten einsetzt, hat Schwierigkeiten das Internet nutzen zu können.

Barrierefreies Webdesign sollte von allen Menschen unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Barrierefreie Websites können nicht nur mit verschiedenen Browsern und Betriebssystemen, sondern auch mit unterschiedlichen Geräten betrachtet werden, wie zum Beispiel mit dem Mobiltelefon oder mit dem Personal Digital Assistant (PDA).


   Barrierefreiheit auf EU-Ebene

In vielen Ländern gibt es bereits rechtliche Bestimmungen, die Richtlinien für barrierefreie Websites vorschreiben. Österreich hat sich auf EU-Ebene verpflichtet, die WAI-Leitlinien (s.u.) umzusetzen.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) legen fest, wie eine Website gestaltet sein muss, damit sie für alle zugänglich ist. Es werden bei den WAI-Empfehlungen drei Konformitätsstufen unterschieden: die Minimalerfüllung "A", die nächste Priorität "AA" und der höchstmögliche Standard "AAA".

  Mehr zum Thema Barrierefreiheit gibt es zum Beispiel bei:

World Wide Web Consortium
http://www.w3.org/

W3C Web Accessibility Initiative
http://www.w3.org/WAI/

Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0
http://www.w3.org/TR/WCAG20 <http://www.w3.org/TR/WCAG20/>

Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0
http://www.w3.org/TR/WCAG10 <http://www.w3.org/TR/WCAG10/>

Gleich und gleich - Website des Bundessozialamts
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/­Behindertengleichstellung

zu finden unter: http://www.aberer.at/htm/barrierefreiheit.shtml

W3C-Grundsätze:

http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/


   Die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0

Mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aus dem Jahr 2008 werden die Webstandards zur Barrierefreiheit an die moderne Webgestaltung ausgerichtet. Sie sind gegenüber der Vorgängerversion aus 1999 technikneutral formuliert, schließen weitergehende Aspekte wie Gestaltung, Prozesse, Multimedia und Dynamik ein und werden ergänzt durch unzählige erläuternde Dokumente.

Die WCAG 2.0 sind pyramidenartig aufgebaut und umfassen vier Ebenen:

  1. 4 Prinzipien
  2. 12 Richtlinien
  3. 61 Erfolgskriterien
  4. unzählige Techniken

Die ersten drei Ebenen sind normativ und stellen das Fundament der Richtlinien dar. Die vierte Ebene hingegen umfasst ergänzende Dokumente, die nicht normativ sind und regelmäßig aktualisiert werden.


     Prinzipien

Die vier Prinzipien der WCAG 2.0 stellen die Basis der Richtlinien dar:

*Prinzip 1: Wahrnehmbar* — Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können. Nutzer müssen die Inhalte also wahrnehmen können bzw. die Inhalte dürfen nicht für alle Sinne eines Nutzers unsichtbar sein.
*Prinzip 2: Bedienbar* — Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. Nutzer müssen also die Benutzerschnittstelle bedienen können bzw. die Benutzerschnittstelle darf keine Interaktion erfordern, die von einem Nutzer nicht durchgeführt werden kann.
*Prinzip 3: Verständlich* — Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Nutzer müssen die Inhalte und die Bedienung der Benutzerschnittstelle verstehen können bzw. Inhalt und Bedienung dürfen nicht über das Verständnis der Nutzer hinausgehen.
*Prinzip 4: Robust* — Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können. Nutzer müssen auf Inhalte auch bei technischem Fortschritt zugreifen können bzw. wenn Techniken und Zugangssoftware sich weiterentwickeln, muss der Inhalt weiterhin zugänglich bleiben.


     Richtlinien

Den vier Prinzipien der WCAG 2.0 sind zwölf Richtlinien zugeordnet, welche die Grundziele für die Erstellung barrierefreier Webinhalte bilden. Diese Richtlinien sind unabhängig von konkreten Techniken (wie z.B. HTML oder CSS) formuliert. Damit sollen sowohl aktuelle als auch zukünftige Techniken im Web barrierefrei umgesetzt werden können.

Es gibt viele Richtlinien zur Nutzbarkeit von Webinhalten. In der WCAG 2.0 werden nur solche Richtlinien formuliert, die den Zugang und die Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen betreffen. Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass Inhalte für möglichst viele Nutzer zugänglich sind und dass Inhalte entsprechend den Fähigkeiten behinderter Nutzer
angepasst werden können.

   * *Richtlinie 1.1 Textalternativen*: Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.
   * *Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien*: Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.
   * *Richtlinie 1.3 Anpassbar*: Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können ({z.B.} einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
   * *Richtlinie 1.4 Unterscheidbar*: Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.
   * *Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich*: Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.
   * *Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit*: Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.
   * *Richtlinie 2.3 Anfälle*: Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen.
   * *Richtlinie 2.4 Navigierbar*: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.
   * *Richtlinie 3.1 Lesbar*: Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.
   * *Richtlinie 3.2 Vorhersehbar*: Sorgen Sie dafür, dass Webseitenvorhersehbar aussehen und funktionieren.
   * *Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe*: Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.
   * *Richtlinie 4.1 Kompatibel*: Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.


     Erfolgskriterien

Die zwölf Richtlinien der WCAG 2.0 werden weiter unterteilt in 61 Erfolgskriterien, und erst diese Erfolgskriterien bieten konkrete Handlungsanweisungen für eine barrierefreie Umsetzung. Die Erfolgskriterien sind vielseitig einsetzbar, u.a. als Grundlage für das Testen der Barrierefreiheit.

Die einzelnen Erfolgskriterien sind allgemein formuliert, so dass sie sich auf beliebige Webtechniken anwenden lassen. Außerdem sind alle Erfolgskriterien technisch überprüfbar. In der WCAG 2.0 wird jedes Erfolgskriterium durch zwei Links ergänzt, die auf erläuternde Dokumente verweisen. In den erläuternden Dokumenten sind u.a. folgende Inhalte zu finden:

   * ausreichende bzw. "sichere" Techniken, deren Einsatz zur Erfüllung des Erfolgskriteriums führen,
   * weitere empfohlene Techniken,
   * Erläuterungen zum Zweck und Nutzen des Erfolgskriteriums,
   * Beispiele für die Umsetzung. und
   * Hinweise zur Überprüfung.

Die Erfolgskriterien werden im Übrigen drei verschiedenen Konformitätsstufen zugeordnet: Konformitätsstufe A (25 Erfolgskriterien) mit einer geringen Konformität, Konformitätsstufe AA (13 Erfolgskriterien) und Konformitätsstufe AAA (23 Erfolgskriterien) mit der höchsten Konformität mit den Richtlinien.

Die Erfolgskriterien können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:

   * auf den Seiten des W3C: dort finden Sie die kompletten Extern: Web Content Accessibility Guidelines 2.0 in einer deutschen Übersetzung
     <http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/>.
   * auf meiner Firmenseite: Dort stelle ich eine Extern: Kurzreferenz
     für die WCAG 2.0 <http://2bweb.de/wcag20/>bereit.
   * auf diesem Webauftritt: Die Intern: Erfolgskriterien der WCAG 2.0
 
<http://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/wcag2-bitv2-vergleich.html>werden
     den Bedingungen der BITV 2.0 gegenübergestellt.


     Techniken

Die Techniken der WCAG 2.0 sind im Gegensatz zu den Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien informativ. Indem die Techniken von dem normativen Teil gelöst sind, ist es möglich, die Maßnahmen für ein barrierefreies Webdesign an den technischen Fortschritt und anderen Entwicklungen anzupassen. So können auf der einen Seite die Techniken verfeinert und inhaltlich ergänzt werden und auf der anderen Seite auf weitere Formate und Sprachen ausgedehnt werden. Beispielsweise wurden die Techniken zu Flash erst in 2010 zu den Techniken hinzugefügt.

Die Techniken, die für ein Erfolgskriterium eingesetzt werden können, werden in den erläuternden Dokumenten eines Erfolgskriteriums aufgelistet und aktualisiert. Die Techniken werden dabei nach ausreichenden und empfohlenen Techniken unterschieden:

  1. Die ausreichenden Techniken sind Techniken, die zur Erfüllung eines Erfolgskriteriums sicher eingesetzt werden können. Oft können dabei alternative Techniken eingesetzt werden, um der Anforderung zu genügen. Gleichzeitig ist die Liste der ausreichenden Techniken nicht erschöpfend, d.h. es kann andere, nicht-dokumentierte Techniken geben, die ein Erfolgskriterium ebenfalls erfüllen.
  2. Es werden auch empfohlene Techniken aufgeführt. Diese Techniken reichen in der Regel nicht aus, um ein Erfolgskriterium zu erfüllen, können aber die Barrierefreiheit trotzdem fördern. Warum die empfohlenen Techniken nicht ausreichende Techniken sind, kann verschiedene Gründe haben:
       * Die Techniken können den Anforderungen eines Erfolgskriteriums nicht vollständig genügen.
       * Die Techniken sind nicht (technisch) überprüfbar.
       * Die Techniken sind nur in bestimmten Situationen effektiv, in anderen Situationen können Sie die Barrierefreiheit evtl. einschränken.

Die einzelnen Techniken sind nicht an einem einzigen Erfolgskriterium gekoppelt. Einige Techniken sind gleich für mehrere Erfolgskriterien einsetzbar. Entscheidend ist aber, dass das Erfolgskriterium erfüllt wird, nicht welche Technik eingesetzt wird.

zu finden unter: http://www.barrierefreies-webdesign.de/wcag2/

 

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